Unternehmensbewertung
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Regelmäßig ist bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf, einem Unternehmenszusammenschluss oder einem Börsengang der Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Darüber hinaus ist die Unternehmenswertermittlung erforderlich für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungssteuer.
Wir führen Unternehmensbewertungen nach den Grundsätzen des Standards IDW S1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer durch, wonach der Wert eines Unternehmens nach den allgemein anerkannten Verfahren als Ertragswert oder nach der Discounted-Cash-Flow-Methode zu ermitteln ist.
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